June 04, 2024
Qualitätssiegel-Aufkleber aus China.
Die Kommission stellt fest, dass die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Anforderungen zu erfüllen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Zuschüssen für die Gewährung von Z
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